Laut § 14 Abs. 1 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes ist eine E-Rechnung eine Rechnung, die im elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine elektronisch versendete PDF Rechnung, Bilddatei oder eingescannte Rechnung.
Eine E-Rechnung stellt die Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz (XML) dar.