AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 2B Consulting GmbH

Gültig ab 01.03.2017

1 Allgemeine Bedingungen

1.1 Es gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 2B Consulting GmbH (nachfolgend 2B Consulting genannt). Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn 2B Consulting ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

1.3
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2 Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigungen der 2B Consulting und diese AGB. Angebote des Kunden können wir innerhalb von 4 Wochen annehmen.

2.2
Es gelten die von uns genannten Preise zzgl. der bei Lieferung geltenden MwSt. Die Preise verstehen sich ab Sitz der 2B Consulting. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Kunde.

2.3
Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum an die 2B Consulting zu bezahlen.

2.4
Die 2B Consulting ist nicht verpflichtet Schecks und Wechsel zur Erfüllung anzunehmen. Werden Schecks oder Wechsel angenommen, so gilt die Forderung erst ab Einlösung und unwiderruflicher Wertstellung als erfüllt.

2.5
Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist von 2B Consulting anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

2.6
Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die Ansprüche von 2B Consulting infolge wesentlicher Vermögensbeeinträchtigung des Bestellers gefährdet sind, so kann 2B Consulting die Leistung verweigern (Unsicherheitseinrede). 2B Consulting ist auch berechtigt, Leistungen von der Stellung angemessener Sicherheiten abhängig zu machen.

3 Lieferung und Gefahrübergang

3.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Sitz der 2B Consulting. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Vertragsgegenstände geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem die 2B Consulting die Vertragsgegenständer dem Kunden oder einem Spediteur oder Frachtführer übergibt, spätestens jedoch mit Verlassen des Hauses; dies gilt auch, wenn auf Wunsch des Kunden durch einen Spediteur oder durch eigenes Personal die Anlieferung der Vertragsgegenstände beim Kunden übernommen wird. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die 2B Consulting nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Versendung durch eigenes Personal haftet die 2B Consulting nur für Vorsatz oder grobes Verschulden des Personals.

3.2
Angegebene Lieferzeiten beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen.

3.3
2B Consulting ist zu Teillieferungen berechtigt.

4 Eigentumsvorbehalt

4.1 2B Consulting behält sich das Eigentum an allen Gegenständen der Lieferungen (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die 2B Consulting zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird 2B Consulting auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

4.2
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller die 2B Consulting unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

4.3
Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist 2B Consulting zum Rücktritt oder zur Rücknahme berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme beziehungsweise Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt von 2B Consulting; in diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch 2B Consulting liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, 2B Consulting hätte dies ausdrücklich erklärt.

5 Abnahme

5.1 Sofern 2B Consulting nicht nur Lieferungen von Hard- und Software schuldet, sondern auch die Installation, ist der Besteller verpflichtet, die Gesamtleistung abzunehmen, sobald die vereinbarten Leistungsmerkmale erbracht sind und die Funktionen nach einem Testlauf gewährleistet sind.

5.2
Unerhebliche geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Leistungsmerkmalen berechtigen den Besteller nicht, die Abnahme zu verweigern.

5.3
Nach ordnungsgemäßer Installation kann 2B Consulting dem Besteller eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Sofern der Besteller sich unberechtigt weigert, die Abnahme zu erklären, gilt die Abnahme 10 Tage nach dem vorgegebenen Termin als erteilt.

5.4
Soweit 2B Consulting auch Schulungsmaßnahmen schuldet, kann sie trotzdem die Abnahme der Leistungen verlangen, auch wenn die Schulungen noch nicht vollständig erbracht sind oder der Besteller weitere Schulungen beauftragt.

6 Mängelrüge, Gewährleistung

6.1 Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn dieser die Ware/Leistung nach Erhalt umgehend untersucht und offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben rügt. Versteckte Mängel, die er bei Erhalt nicht feststellen kann, hat er unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert zu rügen.

6.2
Für den Fall eines Sachmangels hat 2B Consulting alle diejenigen Teile oder Leistungen, die davon betroffen sind, unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, soweit dieser bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

6.3
Sachmängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Gegenstände, bei (auch) geschuldeter Dienstleistung mit der vollständigen Installation der Hard- und Software.

6.4
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge schriftlich geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist 2B Consulting berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.

6.5
Zunächst ist 2B Consulting Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

6.6
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen. Will er vom Vertrag zurücktreten, hat er dies binnen einer Frist von drei Wochen ab Fehlschlagen der Nacherfüllung zu erklären.

6.7
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brachbarkeit.

7 Schadensersatz, Haftung

7.1 2B Consulting haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzliches oder grob fahrlässige Vertragsverletzung sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.

8 Sonstige Bestimmungen

8.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des EGBGB und des CISG. Gerichtsstand ist der Sitz der 2B Consulting. 2B Consulting hat jedoch das Recht, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

8.2
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, auch nicht die Wirksamkeit des Vertrages.

8.3
Vereinbarungen, insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern, werden erst durch die schriftliche Bestätigung der 2B Consulting verbindlich. Dies gilt insbesondere soweit sie diese Bedingungen und/oder Schriftformklausel abändern.